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Schiedsstelle

Schiedsamt neu zu besetzen

Die Amtsdauer der durch Vereinbarung beibehaltenen gemeinsamen Schiedsstelle der Gemeinden Am Ohmberg und Sonnenstein endet am 19.09.2019.

Nach § 1 Absatz 1 Thüringer Schiedsstellengesetz -ThürSchStG- vom 17.Mai 1996 (GVBl. S. 61) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. September 2010 (GVBL. S: 291) muss jede Gemeinde zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens eine Schiedsstelle einrichten. Kleine Gemeinden können mit anderen Gemeinden eine gemeinsame Schiedsstelle bilden. Die Gemeinde Am Ohmberg hat sich mit Beschluss vom 18. März 2014 zur Bildung einer gemeinsamen Schiedsstelle mit der Gemeinde Sonnenstein entschlossen.

Die anstehende Besetzung mache ich hiermit im Auftrag der Gemeinden öffentlich bekannt und fordere zur Bewerbung für das Schiedsamt auf.

Die Aufgabe der Schiedsperson besteht darin, als Vorstufe zum Gerichtsverfahren kleine Streitigkeiten -vermögens- und strafrechtlicher Art- zu schlichten und im Sühneverfahren einen Vergleich herbei zu führen.

Die Schiedsperson wird für eine Amtsdauer von fünf Jahren gewählt. Dieses Ehrenamt können Bürger und Bürgerinnen übernehmen, die mindestens 25 und höchstens 70 Jahre alt sind und Interesse an einer solchen Aufgabe haben.

Die Vordrucke zur Bewerbung einschließlich der erforderlichen Erklärungen Ihrerseits sind ab sofort bei der Gemeinde Am Ohmberg erhältlich.

Bewerbungen richten sie bitte bis einschließlich 30. Mai 2019 an die Gemeinde Am Ohmberg, Hauptamt, Großbodungen, Fleckenstraße 49, 37345 Am Ohmberg sowie auf der Internetseite www.lg–am-Ohmberg.de erhältlich.

Am Ohmberg, 25. April 2019

gez. Steinecke
Bürgermeister

Anträge zu Streitfragen sowie der Schriftverkehr sind zu richten an:


Schiedsmann Wilfried Thüne über die Gemeinde Sonnenstein, Bahnhofstraße 12, 37345 Sonnenstein. Sein Stellvertreter ist ebenso unter der Anschrift der Gemeinde Sonnenstein zu erreichen.

Schiedsmann:schstelle
Herr Wilfried Thüne
Stöckeyer Hauptstraße 13a
37345 Sonnenstein

Tel. 036072 88783

Stellvertreter
Herr Harald Stock
Großbodungen
Kirchstraße 3
37345 Am Ohmberg

Was bieten wir?


Wir sind als vorgerichtliche Schlichtungseinrichtung fern jeder sachfremden Interessen. Wir - die ehrenamtlich und nahezu unentgeltlich tätigen Schiedsmänner - arbeiten damit für die Streitparteien völlig unparteiisch.
Ein Vergleich bei uns kann Ihnen einen auf 30 Jahre vollstreckbaren Titel verschaffen, in dem die Verpflichtungen, die die Streitparteien in einer Zivilsache, aber auch in einer Strafsache übernommen haben, festgelegt werden.
Wir arbeiten bürgernah und unterliegen einer ständigen Aufsicht und Qualitätskontrolle durch das Amtsgericht.

Und wenn alles nicht hilft:


Als außergerichtliche Schlichtungsstelle können wir Ihnen eine amtliche Bescheinigung der eventuellen Erfolglosigkeit des Schlichtungsversuches zur Vorlage bei Gericht ausstellen.

Wir sind nicht unbezahlbar!


Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich:
Die rechtsuchenden Bürger haben daher lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten (Porto usw.) zu zahlen, die durchschnittlich bei € 50,00 liegen; im günstigsten Fall schon ab ca. € 35,- können die Parteien einen Vergleich schließen und sich diese Kosten auch noch teilen.

Was können Sie erwarten?


Sie sitzen bei uns am Tisch und wir klären in ruhiger Atmosphäre Ihr Problem. Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und unparteiisch tätig.
Jedoch: Wir können schlichten aber nicht richten.
Wir schlichten in den meisten vermögensrechtlichen Angelegenheiten (Zivilsachen) sowie Nachbarschaftsstreitigkeiten und den am Ende aufgeführten Strafsachen.

Unsere Referenzen


Das Amt der Schiedsfrauen und Schiedsmänner ist eine über 180 Jahre bestehende und funktionierende Institution. Wir haben also eine lange meditative Erfahrung im Umgang mit streitenden Parteien.

Bei uns sind Sie immer Gewinner


Sie kennen die Schlagworte zur Kennzeichnung der Lage der Justiz, wie z.B. „Richtermangel“, „überlange Verfahrensdauer“ und „knappe Ressource Recht“.
Ein Schlichtungsversuch bei uns

  • ist schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit und spart dadurch Zeit und Nerven
  • ist kostengünstig und
  • führt mit großer Wahrscheinlichkeit dazu, dass der Frieden von Dauer ist, da keine Partei „gewinnt“ oder „verliert“.


Wir sind bei bestimmten Privatklagedelikten und auch in manchen Zivilsachen dem Gerichtsverfahren vorgeschaltet.

Das bedeutet, dass bei

  • Beleidigung
  • Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Hausfriedensbruch
  • Bedrohung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • in Zivilsachen, zum Beispiel in den meisten nachbarrechtlichen Streitigkeiten
  • sowie in den zivilrechtlichen Folgen von Ehrverletzungen

zunächst ein Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt unternommen werden muss.