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Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
nach den Bestimmungen der Thüringer Kommunalordnung hat der Bürgermeister mindestens einmal jährlich eine Einwohnerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen.
Dem komme ich hiermit gerne nach und lade alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Am Ohmberg für
Mittwoch, den 27. März 2024, um 17:00 Uhr,
in die Festhalle Neustadt,
Pfingstrasenstraße 12, 37345 Am Ohmberg ein.
zur diesjährigen Einwohnerversammlung herzlich ein.
Die Einwohnerversammlung ist öffentlich und bietet den Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Gelegenheit, sich in verschiedensten Angelegenheiten zu informieren.
Mit besten Grüßen
Karl-Josef Wand
Bürgermeister
Wir möchten Sie über einen Informationssicherheitsvorfall informieren. Dabei wurden persönliche Daten der Versicherten sowie betriebliche Daten, der mit der Unfallkasse Thüringen (UKT) in Verbindung stehenden Behörden, Leistungserbringer, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen, gestohlen. Nachfolgend das wichtigste in Kürze.
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
bei seiner Sitzung am 21. Februar 2024 hat der Gemeinderat eine Änderung der Schaltzeiten der Straßenbeleuchtung beschlossen.
Künftig gilt einheitlich für alle Ortsteile an allen Tagen der Woche folgende Regelung:
1. In der Zeit vom Leuchtbeginn (Dämmerungsschalter) bis um 22:00 Uhr leuchten alle Laternen.
2. In der Zeit von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr leuchtet jede 2. Laterne.
3. In der Zeit von 05:00 Uhr bis zur Abschaltung (Dämmerungsschalter) leuchten alle Laternen.
Wir sind bemüht, die technische Umsetzung so zeitnah wie möglich durchzuführen.
Mit besten Grüßen
Ihre Gemeindeverwaltung
Am 26. Mai 2024 finden in Thüringen die Kommunalwahlen (Landratswahl, Kreistags- und Gemeinderatswahl, Wahl der Ortschaftsräte und Ortschaftsbürgermeister), am 9. Juni 2024 mögliche Stichwahlen zusammen mit der Europawahl und am 1. September 2024 die Landtagswahl statt.
Um diese Wahlen erfolgreich organisieren und durchführen zu können, ist die Verwaltung auch in diesem Jahr dringend auf die Mitarbeit zahlreicher freiwilliger Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahlvorständen angewiesen.