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Landgemeinde Am Ohmberg

Neuigkeiten

03 Apr 2024

Ausführliche Informationen zur Anwendung des Defibrillators

Seit Kurzem befindet sich an der Kindertagesstätte „Pusteblume“ im Ortsteil Großbodungen (Chaussee 59) ein externer automatisierter Defibrillator (AED). Er ist rund um die Uhr und das ganze Jahr über einsatzbereit.
Der AED ist ein fortschrittliches Gerät zur optimalen Unterstützung bei plötzlichen Herz-Kreislaufstillständen. Mit seiner innovativen Technologie und leicht verständlichen Funktionen bietet er eine effiziente und benutzerfreundliche Möglichkeit, Leben zu retten. Dadurch ist eine entsprechende Versorgung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes auch für Laien möglich.

Es passiert in Sekundenbruchteilen. Ein Mensch kollabiert — wird Opfer eines plötzlichen Herz-Kreislaufstillstands — und die Uhr beginnt zu ticken. Sie rufen um Hilfe und medizinisches Personal ist unterwegs. Aber wertvolle Sekunden vergehen. Das Opfer hat die besten Überlebenschancen, wenn umgehend mit der Wiederbelebung begonnen wird und ein Helfer einen automatisierten externen Defibrillator (AED) einsetzt.

Inzwischen ist bekannt, dass unverzüglich eingeleitete Wiederbelebungsmaßnahmen die Überlebensrate bei Kreislaufstillstand verdoppeln bis vervierfachen können.
Dieses Gerät konnte durch die Förderung des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie beschafft werden.

Ausführliche Informationen zur Anwendung des Defibrillators finden sie hier.

Mit besten Grüßen

Ihre Gemeindeverwaltung

08 Mär 2024

Änderungen der Schaltzeiten der Straßenbeleuchtung

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,

bei seiner Sitzung am 21. Februar 2024 hat der Gemeinderat eine Änderung der Schaltzeiten der Straßenbeleuchtung beschlossen.
Künftig gilt einheitlich für alle Ortsteile an allen Tagen der Woche folgende Regelung:
1. In der Zeit vom Leuchtbeginn (Dämmerungsschalter) bis um 22:00 Uhr leuchten alle Laternen.
2. In der Zeit von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr leuchtet jede 2. Laterne.
3. In der Zeit von 05:00 Uhr bis zur Abschaltung (Dämmerungsschalter) leuchten alle Laternen.

Wir sind bemüht, die technische Umsetzung so zeitnah wie möglich durchzuführen.

Mit besten Grüßen
Ihre Gemeindeverwaltung

05 Feb 2024

Bekanntmachung über einen Informationssicherheitsvorfall

Wir möchten Sie über einen Informationssicherheitsvorfall informieren. Dabei wurden persönliche Daten der Versicherten sowie betriebliche Daten, der mit der Unfallkasse Thüringen (UKT) in Verbindung stehenden Behörden, Leistungserbringer, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen, gestohlen. Nachfolgend das wichtigste in Kürze.

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31 Jan 2024

Wahlhelfer gesucht!

Am 26. Mai 2024 finden in Thüringen die Kommunalwahlen (Landratswahl, Kreistags- und Gemeinderatswahl, Wahl der Ortschaftsräte und Ortschaftsbürgermeister), am 9. Juni 2024 mögliche Stichwahlen zusammen mit der Europawahl und am 1. September 2024 die Landtagswahl statt.

Um diese Wahlen erfolgreich organisieren und durchführen zu können, ist die Verwaltung auch in diesem Jahr dringend auf die Mitarbeit zahlreicher freiwilliger Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahlvorständen angewiesen.

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Bürgermeister der Gemeinde Am Ohmberg


kjw portrait

Karl-Josef Wand

Anschrift:
Fleckenstr.49
37345 Am Ohmberg

regelmäßig zu allen Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung
(aufgrund der Wahrnehmung von Dienstgeschäften außer Haus wird jedoch eine Terminvereinbarung empfohlen)
Telefon: 036077/9390-0

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Sprechstunden der Ortschaftsbürgermeister

in Bischofferode

stellv. Ortschaftsbürgermeister: Robert Kielholz

 

Bischofferöder Hauptstraße 11 | 37345 Am Ohmberg
Telefon: 036077/ 9390-25
Sprechzeit:
Ab August 2023 findet die Bürgermeistersprechstunde immer in den ungraden Kalenderwochen, Dienstags, von 16:30 Uhr bis 18:30 Uhr statt.

in Neustadt

Ortschaftsbürgermeister: Hermann Richardt

herrmann richardt 2

Hauptstraße 30 | 37345 Am Ohmberg 
Telefon: 036077/ 20267 
Sprechzeit: Dienstag von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr

in Großbodungen

Ortschaftsbürgermeister: Heiko Steinecke

heiko steinecke

Fleckenstr. 49 | 37345 Am Ohmberg 
Telefon: 036077/ 9390-12
Sprechzeit: Donnerstag von 17 - 18 Uhr (nach telefonischer Vereinbarung)

Datenschutzerklärung

Allgemeiner Hinweis und Pflichtinformationen

Benennung der verantwortlichen Stelle

Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:

Landgemeinde Am Ohmberg
Fleckenstr. 49
37345 Am Ohmberg

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Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Als Betroffener steht Ihnen im Falle eines datenschutzrechtlichen Verstoßes ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Häßlerstr. 8
99096 Erfurt
Telefon: 0361/5731129-00
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Recht auf Datenübertragbarkeit

Ihnen steht das Recht zu, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an Dritte aushändigen zu lassen. Die Bereitstellung erfolgt in einem maschinenlesbaren Format. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.

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Datenschutzbeauftragter

Wir haben einen Datenschutzbeauftragten bestellt.

Landgemeinde Am Ohmberg
z.Hd. der Datenschutzbeauftragten
Fleckenstr. 49
37345 Am Ohmberg

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Server-Log-Dateien

In Server-Log-Dateien erhebt und speichert der Provider der Website automatisch Informationen, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:

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  • Verwendetes Betriebssystem
  • Referrer URL
  • Hostname des zugreifenden Rechners
  • Uhrzeit der Serveranfrage
  • IP-Adresse

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Per Kontaktformular übermittelte Daten werden einschließlich Ihrer Kontaktdaten gespeichert, um Ihre Anfrage bearbeiten zu können oder um für Anschlussfragen bereitzustehen. Eine Weitergabe dieser Daten findet ohne Ihre Einwilligung nicht statt.

Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Ein Widerruf Ihrer bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich. Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.

Über das Kontaktformular übermittelte Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder keine Notwendigkeit der Datenspeicherung mehr besteht. Zwingende gesetzliche Bestimmungen - insbesondere Aufbewahrungsfristen - bleiben unberührt.

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Wir setzen Google Analytics in Verbindung mit der Funktion IP-Anonymisierung ein. Sie gewährleistet, dass Google Ihre IP-Adresse innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum vor der Übermittlung in die USA kürzt. Es kann Ausnahmefälle geben, in denen Google die volle IP-Adresse an einen Server in den USA überträgt und dort kürzt. In unserem Auftrag wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über Websiteaktivitäten zu erstellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber uns zu erbringen. Es findet keine Zusammenführung der von Google Analytics übermittelten IP-Adresse mit anderen Daten von Google statt.

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Zur vollständigen Erfüllung der gesetzlichen Datenschutzvorgaben haben wir mit Google einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung abgeschlossen.

Demografische Merkmale bei Google Analytics

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Wichtige Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit der Gemeinde Am Ohmberg finden Sie hier:

Downloads

Informationen zum Datenschutz

Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist uns wichtig. Bitte nehmen Sie daher nachstehende Informationen zur Kenntnis.

Die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Gemeinde Am Ohmberg erfolgt auf der Grundlage der zu beachtenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Dies sind die DSGVO, das DSAnpUG-EU und das ThürDSG.

Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von unseren Dienstleistern beachtet werden.

Nutzung personenbezogener Daten

Jegliche Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nur zu den gesetzlich vorgesehenen Zwecken und in dem zur Erreichung dieser Zwecke erforderlichen Umfang.

Wir verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten nur solange, wie es zur Erfüllung unserer gesetzlichen od. vertraglichen Pflichten erforderlich ist. Die Aufbewahrungsfrist der Daten richtet sich nach den im Einzelfall angewandten Gesetzen und dem Thüringer Archivgesetz i. V. m. der Richtlinie über die Aufbewahrung von Akten und Schriftgut des Landes Thüringen.

Übermittlungen personenbezogener Daten an staatliche Einrichtungen und Behörden erfolgen nur im Rahmen zwingender Rechtsvorschriften. Eine Weitergabe zu anderen Zwecken an Dritte findet nicht statt.

Betroffenenrechte

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) insbesondere folgende Rechte:

a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO).

b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DSGVO).

c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DSGVO zutrifft.

Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DSGVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO.

d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung gemäß Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DSGVO) sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden oder die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Behörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.

e) Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DSGVO).

Datenschutzbeauftragte der Gemeindeverwaltung

Bei Anfragen, Widersprüchen usw. nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Am Ohmberg auf.

Sie erreichen den Datenschutzbeauftragten wie folgt:
Landkreis Eichsfeld
Datenschutzbeauftragter
Friedensplatz 8
37308 Heilbad Heiligenstadt
Tel. 03606 650 1060
Fax 03606 650 9000
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Häßlerstr. 8, 99096 Erfurt, Telefon: 0361/5731129-00, E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Nutzung des Internetangebotes der Gemeinde Am Ohmberg

Die Nutzung der Internet-Angebote und Dienste der Gemeinde Am Ohmberg ist, soweit möglich, stets ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten erhoben werden, erfolgt dies stets auf freiwilliger Basis (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adresse im Kontaktformular). Geben Sie innerhalb des Internet-Angebotes persönlichen Daten ein, weisen wir Sie gem. Art. 5 DSGVO darauf hin, dass Sie mit der Eingabe Ihrer Daten der zweck- u. rechtmäßigen Nutzung/Verwendung Ihrer Daten zustimmen. Die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten werden innerhalb der Gemeindeverwaltung von den fachspezifisch zuständigen Stellen nur dazu verwendet, Ihre Anfragen zu beantworten, Ihre Aufträge zu bearbeiten oder Ihnen Zugang zu bestimmten Informationen zu verschaffen, sofern Sie dazu berechtigt sind. Ihre Daten werden gelöscht, wenn sie zu dem Zweck, zu dem sie erforderlich waren, nicht mehr benötigt werden.

Jeder Zugriff eines Nutzers auf eine Seite des Online-Angebots der Gemeinde Am Ohmberg sowie jeder Abruf einer Datei wird temporär in einer Protokolldatei gespeichert. Durch diese Daten können wir nicht nachvollziehen, welcher Nutzer welche Daten abgerufen hat. Zu keinem Zeitpunkt werden einzelne Nutzer identifiziert. Ihre Identität bleibt immer geschützt. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt zum Zweck, die Nutzung der Webseite zu ermöglichen (Verbindungsaufbau), der Systemsicherheit, der technischen Administration der Netzinfrastruktur sowie zur Optimierung des Internetangebotes. Über die vorstehend genannten Fälle hinaus werden personenbezogene Daten nicht verarbeitet.

Sie erhalten über das System keine Werbung.

Wichtige Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit der Gemeinde Am Ohmberg finden Sie hier:

Weitere Hinweise zur Datenverabeitung

Downloads

 

 


Zuständig für die Abfallentsorgung im Landkreis Eichsfeld ist


EW Entsorgung GmbH
in Auftrag des Landkreises Eichsfeld
Phillip-Reis- Straße 2
37308 Heiligenstadt

Telefon: 03606 655-0
Telefax: 03606 655-192

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.eichsfeldwerke.de/entsorgung

hier die Abfallkalender 2020 zum herunterladen

Sperrmüllanmeldung:

Online: www.eichsfeldwerke.de

oder hier Abholkarte Sperrmüll herunterladen

Ausgabe der Gelben Säcke:

Ortschaft Neustadt:

während der Sprechstunde des Bürgermeisters
dienstags von 16:00 – 17:00 Uhr
Hauptstraße 30, Neustadt

Ortschaft Bischofferode:

in der Verwaltungsstelle im Ortsteil Bischofferode, Bischofferöder Hauptstraße 11

Ortschaft Großbodungen:

während der Öffnungszeiten der Grünannahmestelle im Gewerbegiet Am Ölgraben

Schiedsamt neu zu besetzen

Die Amtsdauer der durch Vereinbarung beibehaltenen gemeinsamen Schiedsstelle der Gemeinden Am Ohmberg und Sonnenstein endet am 19.09.2019.

Nach § 1 Absatz 1 Thüringer Schiedsstellengesetz -ThürSchStG- vom 17.Mai 1996 (GVBl. S. 61) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. September 2010 (GVBL. S: 291) muss jede Gemeinde zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens eine Schiedsstelle einrichten. Kleine Gemeinden können mit anderen Gemeinden eine gemeinsame Schiedsstelle bilden. Die Gemeinde Am Ohmberg hat sich mit Beschluss vom 18. März 2014 zur Bildung einer gemeinsamen Schiedsstelle mit der Gemeinde Sonnenstein entschlossen.

Die anstehende Besetzung mache ich hiermit im Auftrag der Gemeinden öffentlich bekannt und fordere zur Bewerbung für das Schiedsamt auf.

Die Aufgabe der Schiedsperson besteht darin, als Vorstufe zum Gerichtsverfahren kleine Streitigkeiten -vermögens- und strafrechtlicher Art- zu schlichten und im Sühneverfahren einen Vergleich herbei zu führen.

Die Schiedsperson wird für eine Amtsdauer von fünf Jahren gewählt. Dieses Ehrenamt können Bürger und Bürgerinnen übernehmen, die mindestens 25 und höchstens 70 Jahre alt sind und Interesse an einer solchen Aufgabe haben.

Die Vordrucke zur Bewerbung einschließlich der erforderlichen Erklärungen Ihrerseits sind ab sofort bei der Gemeinde Am Ohmberg erhältlich.

Bewerbungen richten sie bitte bis einschließlich 30. Mai 2019 an die Gemeinde Am Ohmberg, Hauptamt, Großbodungen, Fleckenstraße 49, 37345 Am Ohmberg sowie auf der Internetseite www.lg–am-Ohmberg.de erhältlich.

Am Ohmberg, 25. April 2019

gez. Steinecke
Bürgermeister

Anträge zu Streitfragen sowie der Schriftverkehr sind zu richten an:


Schiedsmann Wilfried Thüne über die Gemeinde Sonnenstein, Bahnhofstraße 12, 37345 Sonnenstein. Sein Stellvertreter ist ebenso unter der Anschrift der Gemeinde Sonnenstein zu erreichen.

Schiedsmann:schstelle
Herr Wilfried Thüne
Stöckeyer Hauptstraße 13a
37345 Sonnenstein

Tel. 036072 88783

Stellvertreter
Herr Harald Stock
Großbodungen
Kirchstraße 3
37345 Am Ohmberg

Was bieten wir?


Wir sind als vorgerichtliche Schlichtungseinrichtung fern jeder sachfremden Interessen. Wir - die ehrenamtlich und nahezu unentgeltlich tätigen Schiedsmänner - arbeiten damit für die Streitparteien völlig unparteiisch.
Ein Vergleich bei uns kann Ihnen einen auf 30 Jahre vollstreckbaren Titel verschaffen, in dem die Verpflichtungen, die die Streitparteien in einer Zivilsache, aber auch in einer Strafsache übernommen haben, festgelegt werden.
Wir arbeiten bürgernah und unterliegen einer ständigen Aufsicht und Qualitätskontrolle durch das Amtsgericht.

Und wenn alles nicht hilft:


Als außergerichtliche Schlichtungsstelle können wir Ihnen eine amtliche Bescheinigung der eventuellen Erfolglosigkeit des Schlichtungsversuches zur Vorlage bei Gericht ausstellen.

Wir sind nicht unbezahlbar!


Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich:
Die rechtsuchenden Bürger haben daher lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten (Porto usw.) zu zahlen, die durchschnittlich bei € 50,00 liegen; im günstigsten Fall schon ab ca. € 35,- können die Parteien einen Vergleich schließen und sich diese Kosten auch noch teilen.

Was können Sie erwarten?


Sie sitzen bei uns am Tisch und wir klären in ruhiger Atmosphäre Ihr Problem. Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und unparteiisch tätig.
Jedoch: Wir können schlichten aber nicht richten.
Wir schlichten in den meisten vermögensrechtlichen Angelegenheiten (Zivilsachen) sowie Nachbarschaftsstreitigkeiten und den am Ende aufgeführten Strafsachen.

Unsere Referenzen


Das Amt der Schiedsfrauen und Schiedsmänner ist eine über 180 Jahre bestehende und funktionierende Institution. Wir haben also eine lange meditative Erfahrung im Umgang mit streitenden Parteien.

Bei uns sind Sie immer Gewinner


Sie kennen die Schlagworte zur Kennzeichnung der Lage der Justiz, wie z.B. „Richtermangel“, „überlange Verfahrensdauer“ und „knappe Ressource Recht“.
Ein Schlichtungsversuch bei uns

  • ist schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit und spart dadurch Zeit und Nerven
  • ist kostengünstig und
  • führt mit großer Wahrscheinlichkeit dazu, dass der Frieden von Dauer ist, da keine Partei „gewinnt“ oder „verliert“.


Wir sind bei bestimmten Privatklagedelikten und auch in manchen Zivilsachen dem Gerichtsverfahren vorgeschaltet.

Das bedeutet, dass bei

  • Beleidigung
  • Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Hausfriedensbruch
  • Bedrohung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • in Zivilsachen, zum Beispiel in den meisten nachbarrechtlichen Streitigkeiten
  • sowie in den zivilrechtlichen Folgen von Ehrverletzungen

zunächst ein Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt unternommen werden muss.

Ansprechpartner