Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 036077/ 9390-0

Herzlich Willkommen in der
Landgemeinde Am Ohmberg

Neuigkeiten

03 Apr 2024

Ausführliche Informationen zur Anwendung des Defibrillators

Seit Kurzem befindet sich an der Kindertagesstätte „Pusteblume“ im Ortsteil Großbodungen (Chaussee 59) ein externer automatisierter Defibrillator (AED). Er ist rund um die Uhr und das ganze Jahr über einsatzbereit.
Der AED ist ein fortschrittliches Gerät zur optimalen Unterstützung bei plötzlichen Herz-Kreislaufstillständen. Mit seiner innovativen Technologie und leicht verständlichen Funktionen bietet er eine effiziente und benutzerfreundliche Möglichkeit, Leben zu retten. Dadurch ist eine entsprechende Versorgung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes auch für Laien möglich.

Es passiert in Sekundenbruchteilen. Ein Mensch kollabiert — wird Opfer eines plötzlichen Herz-Kreislaufstillstands — und die Uhr beginnt zu ticken. Sie rufen um Hilfe und medizinisches Personal ist unterwegs. Aber wertvolle Sekunden vergehen. Das Opfer hat die besten Überlebenschancen, wenn umgehend mit der Wiederbelebung begonnen wird und ein Helfer einen automatisierten externen Defibrillator (AED) einsetzt.

Inzwischen ist bekannt, dass unverzüglich eingeleitete Wiederbelebungsmaßnahmen die Überlebensrate bei Kreislaufstillstand verdoppeln bis vervierfachen können.
Dieses Gerät konnte durch die Förderung des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie beschafft werden.

Ausführliche Informationen zur Anwendung des Defibrillators finden sie hier.

Mit besten Grüßen

Ihre Gemeindeverwaltung

08 Mär 2024

Änderungen der Schaltzeiten der Straßenbeleuchtung

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,

bei seiner Sitzung am 21. Februar 2024 hat der Gemeinderat eine Änderung der Schaltzeiten der Straßenbeleuchtung beschlossen.
Künftig gilt einheitlich für alle Ortsteile an allen Tagen der Woche folgende Regelung:
1. In der Zeit vom Leuchtbeginn (Dämmerungsschalter) bis um 22:00 Uhr leuchten alle Laternen.
2. In der Zeit von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr leuchtet jede 2. Laterne.
3. In der Zeit von 05:00 Uhr bis zur Abschaltung (Dämmerungsschalter) leuchten alle Laternen.

Wir sind bemüht, die technische Umsetzung so zeitnah wie möglich durchzuführen.

Mit besten Grüßen
Ihre Gemeindeverwaltung

05 Feb 2024

Bekanntmachung über einen Informationssicherheitsvorfall

Wir möchten Sie über einen Informationssicherheitsvorfall informieren. Dabei wurden persönliche Daten der Versicherten sowie betriebliche Daten, der mit der Unfallkasse Thüringen (UKT) in Verbindung stehenden Behörden, Leistungserbringer, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen, gestohlen. Nachfolgend das wichtigste in Kürze.

weiterlesen
31 Jan 2024

Wahlhelfer gesucht!

Am 26. Mai 2024 finden in Thüringen die Kommunalwahlen (Landratswahl, Kreistags- und Gemeinderatswahl, Wahl der Ortschaftsräte und Ortschaftsbürgermeister), am 9. Juni 2024 mögliche Stichwahlen zusammen mit der Europawahl und am 1. September 2024 die Landtagswahl statt.

Um diese Wahlen erfolgreich organisieren und durchführen zu können, ist die Verwaltung auch in diesem Jahr dringend auf die Mitarbeit zahlreicher freiwilliger Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahlvorständen angewiesen.

weiterlesen

Bürgermeister der Gemeinde Am Ohmberg


kjw portrait

Karl-Josef Wand

Anschrift:
Fleckenstr.49
37345 Am Ohmberg

regelmäßig zu allen Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung
(aufgrund der Wahrnehmung von Dienstgeschäften außer Haus wird jedoch eine Terminvereinbarung empfohlen)
Telefon: 036077/9390-0

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Sprechstunden der Ortschaftsbürgermeister

in Bischofferode

stellv. Ortschaftsbürgermeister: Robert Kielholz

 

Bischofferöder Hauptstraße 11 | 37345 Am Ohmberg
Telefon: 036077/ 9390-25
Sprechzeit:
Ab August 2023 findet die Bürgermeistersprechstunde immer in den ungraden Kalenderwochen, Dienstags, von 16:30 Uhr bis 18:30 Uhr statt.

in Neustadt

Ortschaftsbürgermeister: Hermann Richardt

herrmann richardt 2

Hauptstraße 30 | 37345 Am Ohmberg 
Telefon: 036077/ 20267 
Sprechzeit: Dienstag von 16:00 Uhr bis 17:00 Uhr

in Großbodungen

Ortschaftsbürgermeister: Heiko Steinecke

heiko steinecke

Fleckenstr. 49 | 37345 Am Ohmberg 
Telefon: 036077/ 9390-12
Sprechzeit: Donnerstag von 17 - 18 Uhr (nach telefonischer Vereinbarung)

Inhaltlich verantwortlich:

Landgemeinde Am Ohmberg
Fleckenstr. 49
37345 Am Ohmberg
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die Landgemeinde Am Ohmberg ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Bürgermeister Herrn Karl-Josef Wand.

Zuständige Aufsichtsbehörde gemäß § 118 ThürKO das Landratsamt Eichsfeld als untere staatliche Verwaltungsbehörde:

Landratsamt Eichsfeld
Friedensplatz 8
37308 Heilbad Heiligenstadt

Bildquellen:

Hans-Jürgen Riehn, Ulrich Redemann, Stefan Rabe u.a.

Haftungshinweis:
Die Inhalte dieser Homepage wurden sorgfältig geprüft und nach bestem Wissen erstellt. Für die hier dargebotenen Informationen wird kein Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität, Qualität und Richtigkeit erhoben. Für Schäden materieller oder ideeller Art, die sich aus der Verwendung der abgerufenen Informationen ergeben, wird keine Haftung übernommen. Alle Angaben ohne Gewähr, Änderungen vorbehalten.

Die Homepage der Gemeinde Am Ohmberg enthält auch Links (Weiterleitungen) auf fremde Inhalte. Die Gemeinde Am Ohmberg ist für den Inhalt von Web-Seiten, die mittels einer solchen Verbindung erreicht werden, nicht verantwortlich. Die auf den gelinkten Seiten wiedergegebenen Meinungsäußerungen und/oder Tatsachenbehauptungen liegen in der alleinigen Verantwortung der jeweiligen Autorin oder des jeweiligen Autors und spiegeln nicht die Meinung der Gemeinde Am Ohmberg wider. Daher distanziert sich die Gemeinde Am Ohmberg ausdrücklich von den Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage und macht sich diese Inhalte nicht zu eigen. Bekommen wir Hinweise auf nicht rechtmäßige Inhalte auf den verlinkten Seiten, so werden wir nach einer Prüfung des Sachverhaltes diesen Link von unserer Seite entfernen.


Copyright:
Alle Inhalte dieser Website einschließlich der Gestaltung und Programmierung unterliegen dem Urheberrecht (Copyright). Alle Rechte vorbehalten. Die Verwendung von Text- und Bildmaterial ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Gemeinde Am Ohmberg zulässig.
Die Seiten dürfen nur zum privaten Gebrauch vervielfältigt, Änderungen nicht vorgenommen und Vervielfältigungen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

Technische Umsetzung/ Layout:

B2NET.INFO
René Rothensee
Gasse 2a
37345 Am Ohmberg
www.b2net.info

Wichtiger Hinweis zur elektronischen Kommunikation mit der Gemeinde Am Ohmberg
Eingeschränkte Zugangseröffnung nach § 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz


Die Gemeinde Am Ohmberg besitzt derzeit nicht die organisatorischen und technischen Voraussetzungen, um verschlüsselte und/oder mit einer qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz versehene E-Mail-Posteingänge entgegenzunehmen. Daher ist eine Verwendung der E-Mail-Kommunikation für die gesetzlich vorgeschriebene förmliche Zustellung von Dokumenten (Schriftformerfordernis) nicht möglich.


Die Gemeinde Am Ohmberg bietet die Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an.

Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich in Thüringen die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Thüringen (ThürVwVfG).
Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Die Gemeinde Am Ohmberg hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden technischen Rahmenbedingungen für die elektronische
Kommunikation eröffnet:
Grundsätzlich wird zwischen einfachen formlosen und formgebundenen Schreiben (z.B. Widersprüchen) unterschieden.


Formgebundene Schreiben
Schreiben, für die das Gesetz die Schriftform anordnet, wie z. B. Widersprüche oder formgebundene Anträge, können Sie nicht durch E-Mail übermitteln. Dies ist beim der Gemeinde Am Ohmberg derzeit auch nicht im Rahmen der Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes durch eine qualifizierte Signatur möglich.
Wir bitten Sie, in diesen Fällen wie gewohnt die Papierform mit der entsprechenden Unterschrift zu verwenden.


Einfache formlose Schreiben
Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an die Gemeinde Am Ohmberg ist für den einfachen formlosen Schriftverkehr möglich.
Folgende Punkte sind hierbei zu beachten:

  • E-Mails können Sie an die allgemeine E-Mailadresse ‚Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!’ oder direkt an die Ihnen bekannte Sammeladresse des zuständigen Fachamtes richten.
  • Die E-Mailadressen finden Sie im Internetauftritt, oder können Sie bei der Telefonzentrale der Gemeinde Am Ohmberg erfragen.
  • Die Gemeinde Am Ohmberg nimmt E-Mails in den Formaten „HTML“ und „Text“ entgegen.
  • Eingehende E-Mails werden vor der Weiterleitung analysiert und nach festgelegten Regeln auf schädliche Inhalte, gefährlichen Anlagen und Computer-Viren untersucht.
  • Folgende Dateiformate in E-Mailanhängen werden derzeit durch das System akzeptiert:
    - Textdateien (*.txt)
    - Rich Text Format (*.rtf)
    - Microsoft Word (*.doc, *.dot)
    - Microsoft Excel (*.xls)
    - Portable Data File (*.pdf)
    - Bilddateien (*.jpg;*.jpeg;*.bmp;*.tif;*.cdr)
    - Zertifikatsdateien (*.p12)
  • Es dürfen in allen zulässigen Formaten keinerlei automatisierte Abläufe oder Programmierungen (Makros) verwendet werden.
  • E-Mails werden bis zu einer maximalen Gesamtgröße von 5 Megabyte angenommen. Bitte berücksichtigen Sie, dass bei größeren E-Mails mit längeren Zustellzeiten zu rechnen ist.


Entsprechend § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes Thüringen kann eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform in vielen Fällen durch die so genannte „elektronische Form“ ersetzt werden. Dies bedeutet, dass ein Dokument anstelle einer handschriftlichen Unterschrift mit einer qualifizierten Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein muss.


Die Gemeinde Am Ohmberg nimmt derzeit aus technischen und organisatorischen Gründen keine verschlüsselten und signierten E-Mails an. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einer Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb in diesen Fällen auf eine papiergebundene Kommunikation zurückzugreifen.
Soweit eine förmliche Zustellung notwendig ist, beachten Sie bitte, dass dies auf elektronischem Weg leider nicht möglich ist.
Eröffnet wird der Zugang für die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung im Sinne von § 3 a ThürVwVfG ab dem 29.12.2009 lediglich über die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und nur für Verfahren, die gemäß der EU-DLR oder anderen gesetzlichen Bestimmungen über den Einheitlichen Ansprechpartner/die Einheitliche Stelle abgewickelt werden dürfen.


Ein genereller Zugang für elektronische Post sowie für das Widerspruchsverfahren wird hierdurch
nicht eröffnet.


Wenn Sie per E-Mail an die Gemeinde Am Ohmberg herantreten, werden wir Ihnen wenn möglich auch per E-Mail antworten, sofern es sich um allgemeine Informationen handelt. Vertrauliche Daten werden von uns zu Ihrem eigenen Schutz ausschließlich auf dem Postweg versendet.


Wegen der generellen Unsicherheit im E-Mailverkehr und dem Einsatz verschiedener Filter und Firewallsysteme können wir nicht garantieren, dass eine versandte E-Mail in jedem Fall den Adressaten auch erreicht.


Diese Hinweise gelten ausschließlich nur für die elektronische Kommunikation mit der Gemeinde Am Ohmberg.

Ansprechpartner